Gute Nachrichten für Eigentümer von Lokalunterkünften (AL)!
Ab dem 1. November 2024 ist die Pflicht zur Genehmigung in der Eigentümerversammlungsprotokoll für die Registrierung eines AL offiziell aufgehoben. Diese Änderung gibt mehr Freiheit für diejenigen, die ein AL in Gebäuden mit Wohneigentum betreiben möchten.
Bisher musste ein Eigentümer, der ein AL in einem Gebäude mit Wohneigentum registrieren wollte, die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer in einer Versammlung einholen und diese Entscheidung im Protokoll festhalten. Mit der Abschaffung dieser Anforderung entfällt dieser Schritt, wodurch der Registrierungsprozess schneller und weniger bürokratisch wird.
Trotz der Aufhebung der Protokollpflicht haben die Miteigentümer weiterhin das Recht, sich gegen AL-Aktivitäten in bestimmten Situationen zu wehren, beispielsweise wenn es nachweislich Auswirkungen auf die Sicherheit oder Ruhe des Gebäudes gibt.
Wenn Sie eine Immobilie in einem Gebäude mit Wohneigentum besitzen und ein AL betreiben möchten, ist der Prozess jetzt einfacher. Sie müssen lediglich die üblichen Registrierungsanforderungen beim Balcão do Empreendedor erfüllen, ohne die formelle Genehmigung der anderen Miteigentümer einzuholen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Registrierung Ihres AL benötigen, bietet KAAMAH die richtigen Lösungen, um den Prozess einfacher und effizienter zu gestalten!